, YCRo Präsident

Sommernachtsfest 2024 - Informationen

Alles zum Sommernachtsfest 2024 unter Sommernachtsfest Romanshorn.
Es findet am 02./03.08.2024 im Seepark/Hafengelände statt.
 
Mailing vom 19.07.2024 an die Hafenlieger der Mole 1:
Sehr geehrte Hafenlieger der Mole 1 
Am 02/03.08.2024 findet das Sommernachtsfest in Romanshorn statt. Der Zugang zu eurem Schiff ist erschwert, wird aber durchs OK sichergestellt. Eine Parkierung der Autos auf der Mole ist nicht möglich (siehe vorheriges Mail). 
In Absprache mit dem OK des Sommernachtsfestes ist ein Zugang zum Schiff wie folgt möglich: 
Beim Haupteingang (Hafenstrasse) ist eine Adressliste der Hafenlieger hinterlegt. Ihr könnt euch dort mit einem Personalausweis die Zugangs-Berechtigung zum Schiff abholen resp. werdet zu eurem Schiff begleitet. Dieser Zugang beinhaltet nicht den unentgeltlichen Zutritt zum Festgelände, sondern dient einzig und allein dem Sicherstellen des Zugangs zu eurem Schiff. 
Für den 03.08.2024 sende ich euch morgen per A-Post einen Gutschein für den Bezug zweier Tickets zu. So könnt ihr bei Bedarf das Fest in vollen Zügen geniessen und habt uneingeschränkten Zutritt zum Festgelände. Für diese Gutscheine bedanke ich mich ab dieser Stelle beim OK des Sommernachtsfests 2024. 
Übrigens: Ein früherer Versand war nicht möglich.
Mit nautischen Grüssen 
Markus Villiger
YCRo, Präsident
 
Mailing vom 19.07.2024 an alle Mitglieder:

Das 27. Romanshorner Sommernachtsfest findet am 02./03.08.2024 im Seepark statt. Unter Sommernachtsfest Romanshorn kann man sich darüber orientieren.
Uns betrifft dieses Fest in unterschiedlicher Art und Weise.

Zu-/Wegfahrten ins Hafenareal Gemeindehafen/Fährehafen:
Eine Zu- oder Wegfahrt mit dem Auto ins Hafengelände oder zu den Parkplätzen auf der Mole 1 ab 01.08.2024 bis 05.08.2024 ist nicht möglich und nicht gestattet.
 

Zugang zu den Liegeplätzen:

  1. Mole 1 - Lieger: Alle Hafenlieger der Mole 1 werden über den Zugang zum Schiff während der Veranstaltung in einem separaten Mail direkt informiert.
  2. Gemeindehafen: Der Gemeindehafen liegt ausserhalb des Festgeländes und ist somit zugänglich. Transportfahrten sind nicht möglich.
  3. SBS-Hafen und DLZ/ROLDAG-Hafen: Eine allfällige Kommunikation läuft über die Betreibergesellschaft SBS AG.

  Parkplätze Mole 1 (gilt nur für Inhaber der YCRo-Jahresvignetten 2024, Vignette liegt gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe):

  1. Die Parkplätze auf der Mole 1 stehen vom 01.08.2024 (frühmorgens) bis 05.08.2024 nicht zur Verfügung. Dort verbleibende Fahrzeuge werden zugestellt oder abtransportiert. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
  2. Die Stadt Romanshorn und die Sekundarschule Romanshorn-Salmsach bieten Hand für eine Lösung, dafür danke ich in aller Form. Alle YCRo-Parkplatzmieter (mit gültiger Jahresvignette 2024!!!) dürfen vom 28.07.2024 bis längstens 05.08.2024 (12.00 Uhr) auf allen öffentlichen Parkplätzen während der genannten Dauer unentgeltlich, gebührenfrei und uneingeschränkt parkieren. Die Parkplätze der blauen Zone sind explizit von dieser Regelung ausgenommen, dort gilt die bekannte gesetzliche Regelung. Wichtig ist, dass eingezeichnete Parkfelder eingehalten werden. Die Parkierung soll effizient und platzsparend erfolgen. Parkfelder von Privaten, Industrie und Gewerbe sowie der Kantonsschule (keine abschliessende Aufzählung) sind privat und nicht Teil dieser Vereinbarung.
  3. Ergänzend zur Verfügung stehen die Parkplätze der Sekundarschule Romanshorn-Salmsach. Es handelt sich dabei um die Schulanlage Weitenzelg (Gottfried-Keller-Str. 23) inkl. Kiesplatz und die Schulanlage Reckholdern (Reckholdernstr. 23, Einfahrt am westlichen Ende der Schulanlage). 

  WICHTIG:

  1. Für alle Fahrzeuge, welche keine YCRo-Jahresvignette 2024 gelöst haben, gilt keine Sonderregelung. Der YCRo-Autokleber hat keine Bedeutung.
  2. Autos mit nicht sichtbaren oder ungültigen Jahresvignetten ... werden nicht akzeptiert. Halter dieser Fahrzeuge können zur Anzeige gebracht werden. Die originale Jahresvignette 2024 muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht oder deponiert werden.
  3. Eine Haftung bzgl. Parkierschäden oä. wird von Stadt, Schule und YCRo nicht übernommen. Eine Parkierung erfolgt auf eigenes Risiko.
  4. Ein verbrieftes Recht auf einen Parkplatz ist nicht gegeben.
  5. Die Bewilligungsdauer ist nicht individuell verhandelbar.
  6. Dieses Schreiben gilt als unbürokratische Vereinbarung zwischen Stadt, Schule und YCRo. Daraus juristische Spitzfindigkeiten abzuleiten, würde in Zukunft wohl eine einfache und grosszügige Lösungsfindung verhindern.

  Ich bedanke mich sehr herzlich für das grosszügige Entgegenkommen der Stadt Romanshorn und der Sekundarschule Romanshorn-Salmsach.

Mit nautischen Grüssen
Markus Villiger